Entdinglichung

… alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist … (Marx)

Notwehr gegen Rassisten: Staatsanwältin klagt das Opfer an

Verfasst von entdinglichung am 8. Juli 2008

Der nachfolgende Text stammt von der Homepage des Infoarchiv Norderstedt und weist auf einen nicht so untypischen Fall des Umgangs eines deutschen Gerichtes mit Opfern/Überlebenden rassistischer Übergriffe in der BRD hin, aus diesem Grund hier noch einmal der Hinweis: Widerstand gegen rassistische Gewalt mag in der BRD gesellschaftlich wie institutionell nicht als legal angesehen werden, legitim ist dieser Widerstand aber immer, die Aufgabe von Linken hierbei ist es, diejenigen, welche von RassistInnen und AntisemitInnen (ob verbal oder physisch) attackiert werden – ohne Vorbedingungen zu stellen – zu unterstützen – by any means necessary! … denn die Erfahrung zeigt, dass entschlossene Gegenwehr kurz- wie mittelfristig am ehesten geeignet ist, dafür zu sorgen, dass derartige Attacken unterbleiben.

Notwehr gegen Rassisten: Staatsanwältin klagt das Opfer an

Weil sich der 26jährige Bad Segeberger Robert Nwanna laut mehrerer Zeugenaussagen gegen rassistisch motivierte Gewalt zur Wehr gesetzt hat, bemüht sich die Kieler Staatsanwaltschaft seit rund drei Jahren, Anklage gegen ihn zu erheben. Der Vorfall ereignete sich am 26. Mai 2005, ein Tag, an dem die üblichen rassistischen Beleidigungen und Übergriffe auf Nwanna eine Grenze überschritten haben, oder sagen wir: seine Wohnungstür. Nachdem der aus Nigeria stammende Mann bereits auf dem Weg zu seiner damaligen Wohnung in Wahlstedt von einer Gruppe alkoholisierter Deutscher beleidigt und angegriffen worden war, folgen ihm drei Männer bis vor die Wohnungstür, treten diese dann offenbar ein. Anschließend kommt es zu einer massiven Auseinandersetzung außerhalb der Wohnung, in deren Verlauf Nwanna selbst mehrere blutende Wunden zugefügt werden, bevor er schließlich einen der Angreifer niedersticht. Wenngleich einige Momente dieses unstreitig rassistisch motivierten Angriffs von den Beteiligten naturgemäß unterschiedlich dargestellt werden, gibt es für die Angriffe auf den 26jährigen mehrere Zeugen und auch durchaus passende Einlassungen der Gegenseite. Dennoch bemühte sich die Kieler Staatsanwaltschaft offenbar von Beginn an, Anklage gegen Nwanna zu erheben und ihn als Alleinschuldigen des Konfliktes zu konstruieren. Nach einem Artikel von Spiegel-Online könnte das Kieler Landgericht nun auch in den nächsten Tagen über den Antrag von Staatsanwältin Silke Füßinger entscheiden, das Hauptverfahren zu eröffnen – trotz erheblicher Zweifel an der Schuld Nwannas und gegen den ausdrücklichen Willen des Amtsgerichts Segeberg! Das hatte im ersten Anlauf schlicht abgelehnt, über den aus Nigeria eingewanderten Familienvater zu richten, weil nach Meinung des Schöffengerichtsvorsitzenden Harald Pöhls eine sogenannte „Sachverhaltsquetsche“ vorlag: Die Staatsanwaltschaft ignorierte offenbar wesentliche Umstände der Auseinandersetzung, ersetzte sie durch eigene Einschätzungen des Geschehens. Da verwundert es wenig, dass Füßinger erst auf Antrag der Rechtsanwältin des Opfers überhaupt gegen die Angreifer ermittelte – und nach oberflächlicher Prüfung kein strafbares Handeln feststellen konnte.

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