Ein Anarchist, das bürgerliche Copyright und die Staatsgewalt
Posted by entdinglichung - 14. März 2011
Dass Menschen, welche sich selber als Revolutionäre, radikale Linke, etc. definieren, zuweilen bürgerliche Gerichte zur Regelung innerlinker Konflikte bemühen (und damit den eigentlich zu zerschlagenden bürgerlichen Staat als Schiedsrichter anerkennen) und dabei typischen Doppelhaushälften-QuerulantInnen nicht unähnlich sind, ist leider nichts Neues. Besonders hart kommt es, wenn es dabei um urbürgerliche Prinzipien wie das Privateigentum geht: Ein „Anarchist“ namens Heiner Becker, welcher für sich reklamiert, “ … Eigner und Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte an allen Werken von Rudolf Rocker und Milly Witkop-Rocker …“ zu sein, wandelt in den Fussspuren von Jochen Schmück und Pathfinder Press und sitzt auf derzeit vergriffenen Texten von Rudolf Rocker und versucht gerichtlich zu verhindern, dass andere diese (unkommerziell) veröffentlichen, womit er ausserdem dem Staatsschutz noch eine Gelegenheit schaft, in syndikalistischen Strukturen herumzuschnüffeln … revolutionäre Theorie als Produkt revolutionärer Bewegungen sollte das Allgemeingut eben dieser sein und nicht das Privateigentum einzelner.
Une affaire Rocker… « Espace contre ciment said
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Rocker für alle – Solidarität mit dem Institut für Syndikalismusforschung! « Entdinglichung said
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Die “Partei der Sozialen Gleichheit” (PSG) auf den Spuren von Heiner Becker (oder umgekehrt?!) « Entdinglichung said
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